Deckbedingungen 2008
für den Hengst El Sareei Namib, Vollblutaraber Ägyptisch / Asil,
im Gestüt El Sareei Arabians, 65385 Oestrich-Winkel

Stutenbesitzer:      ________________________________________
Straße:                 ________________________________________
Wohnort:            ________________________________________
Tel.:                    ________________________________________

Vorsichtlicher Bedeckungstermin:     __________________________

1. Wir nehmen nur gesunde, halfterführige und hinten unbeschlagene Stuten zur Bedeckung an. Für jede Stute muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, aus dem hervor geht, dass die Stute frei von ansteckenden Krankheiten ist, vorgelegt werden (das schützt auch ihre Stute).

2. Der einwandfreie Befund einer CERVIX Tupferprobe, die nicht älter als 21 Tage sein darf, bitte bei Antransport der Stute vorlegen.

3. Der Stutenhalter bestätigt mit seiner Unterschrift das in dem Herkunftsbestand der Stute während der letzten 12 Monaten kein VIRUS ABORT aufgetreten ist. Sollte das der Fall sein, wird die Bedeckung abgelehnt (das schützt auch ihre Stute!).

4. Das Pensionsgeld beträgt pro Stute mit oder ohne Fohlen pro Tag 12 Euro. Die Decktaxe beträgt: 350 Euro beim Natursprung, wenn die Stute sich bei der Ankunft nicht decken lässt 550 Euro.

5. Bei verbindlicher Anmeldung einer Stute zur Bedeckung sind 50% der Decktaxe zur Zahlung fällig. Das Deckgeld ist bei Abholung der Stute zu zahlen, geleistete Anzahlungen werden verrechnet.

6. Zur Ausstellung des Deckscheines bitte eine Kopie des Abstammungsnachweises der Stute vorlegen. Der Deckschein und die Stute werden erst nach restloser Bezahlung ausgehändigt.

7. Eventuelle notwendige tierärztliche Bemühungen gehen nach Absprache zu Lasten des Stutenhalters.

8. Die Bedeckung beinhaltet eine LEBEND-FOHLEN-GARANTIE. D.h.: Sollte eine Stute güst bleiben, resorbieren, verfohlen oder ein nicht lebensfähiges Fohlen zur Welt bringen, wird sie kostenlos nachgedeckt, es fallen dann nur die Nebenkosten an.

9. Für beste Unterkunft und Versorgung der Stute und des Fohlens wird Sorge getragen. Die Bedeckung wird für die Stute so schonend wie möglich, wenn möglich im Freilauf auf der Weide durchgeführt.

10. Wir übernehmen die von unsere Haftpflichtversicherung übernommene Haftung für Beschädigung, oder Minderwert der Gastpferde, darüber hinaus lehnen wir jegliche Haftung ab.

11. Die Eigentümer der Stuten gelten als Tierhalter und bleiben haftbar im Sinne des BGB. Das heißt: Die Stute muss haftpflichtversichert sein, der Stutenbesitzer ist für die Schadenssumme voll haftbar, die die Versicherung ersetzen würde (z.B.: für den Fall, dass die Stute den Hengst verletzt, oder sonstige Schäden verursacht).

12. Diese allgemeinen Bedingungen bitte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Dann können wir Ihren gewünschten Decktermin für Sie reservieren.

13. Beidseitiger Erfüllungsort ist Rüdesheim am Rhein

14. Anzahlung von 275 Euro bitte innerhalb einer Woche nach verbindlicher Anmeldung auf Konto 459 009 450 Naspa Waldbrunn
 BLZ 51050015 auf den Namen Solveig Bechtold überweisen.

Oestrich-Winkel, den ____________     _____________ Hengsthalter   ________________ Stutenhalter  

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