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Deckbedingungen
2008 Stutenbesitzer: Vorsichtlicher
Bedeckungstermin: __________________________ 1.
Wir nehmen nur gesunde, halfterführige und hinten unbeschlagene Stuten zur
Bedeckung an. Für jede Stute muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, aus
dem hervor geht, dass die Stute frei von ansteckenden Krankheiten ist, vorgelegt
werden (das schützt auch ihre Stute). 2.
Der einwandfreie Befund einer CERVIX Tupferprobe, die nicht älter als 21 Tage
sein darf, bitte bei Antransport der Stute vorlegen. 3.
Der Stutenhalter bestätigt mit seiner Unterschrift das in dem Herkunftsbestand
der Stute während der letzten 12 Monaten kein VIRUS ABORT aufgetreten ist.
Sollte das der Fall sein, wird die Bedeckung abgelehnt (das schützt auch ihre
Stute!). 4.
Das Pensionsgeld beträgt pro Stute mit oder ohne Fohlen pro Tag 12 Euro. Die
Decktaxe beträgt: 350 Euro beim Natursprung, wenn die Stute sich bei der
Ankunft nicht decken lässt 550 Euro. 5.
Bei verbindlicher Anmeldung einer Stute zur Bedeckung sind 50% der Decktaxe zur
Zahlung fällig. Das Deckgeld ist bei Abholung der Stute zu zahlen, geleistete
Anzahlungen werden verrechnet. 6.
Zur Ausstellung des Deckscheines bitte eine Kopie des Abstammungsnachweises der
Stute vorlegen. Der Deckschein und die Stute werden erst nach restloser
Bezahlung ausgehändigt. 7.
Eventuelle notwendige tierärztliche Bemühungen gehen nach Absprache zu Lasten
des Stutenhalters. 8.
Die Bedeckung beinhaltet eine LEBEND-FOHLEN-GARANTIE. D.h.: Sollte eine Stute güst
bleiben, resorbieren, verfohlen oder ein nicht lebensfähiges Fohlen zur Welt
bringen, wird sie kostenlos nachgedeckt, es fallen dann nur die Nebenkosten an. 9.
Für beste Unterkunft und Versorgung der Stute und des Fohlens wird Sorge
getragen. Die Bedeckung wird für die Stute so schonend wie möglich, wenn möglich
im Freilauf auf der Weide durchgeführt. 10.
Wir übernehmen die von unsere Haftpflichtversicherung übernommene Haftung für
Beschädigung, oder Minderwert der Gastpferde, darüber hinaus lehnen wir
jegliche Haftung ab. 11.
Die Eigentümer der Stuten gelten als Tierhalter und bleiben haftbar im Sinne
des BGB. Das heißt: Die Stute muss haftpflichtversichert sein, der
Stutenbesitzer ist für die Schadenssumme voll haftbar, die die Versicherung
ersetzen würde (z.B.: für den Fall, dass die Stute den Hengst verletzt, oder
sonstige Schäden verursacht). 12.
Diese allgemeinen Bedingungen bitte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden.
Dann können wir Ihren gewünschten Decktermin für Sie reservieren. 13.
Beidseitiger Erfüllungsort ist Rüdesheim am Rhein 14.
Anzahlung von 275 Euro bitte innerhalb einer Woche nach verbindlicher Anmeldung
auf Konto 459 009 450 Naspa Waldbrunn Oestrich-Winkel,
den ____________ _____________ Hengsthalter ________________ Stutenhalter |
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